Transparenzregister
Im Zusammenhang mit dem neuen Transparenzregister sind Gesellschaften verpflichtet, ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ (in der Regel: alle Anteilseigner mit über 25 %) an das Register zu melden.
Am 1.10.2017 lief die Meldefrist ab. Wir bieten in einem ersten Schritt an, für Sie im Handelsregister zu prüfen, ob eine Gesellschafterliste verfügbar ist, aus der sich die wirtschaftlich Berechtigten im o.g. Sinne ergeben. Eine vollumfängliche Prüfung kann im Anschluss vereinbart werden.
Rechtsanwalt und Partner
Kontakt: b.vondensteinen@rotthege.com