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Öffentliches Baurecht

Auf den Turbo folgt das Upgrade: Bauplanungsrecht auf Reformkurs

 

Lea-Kristin Kluger, LL.M.

 

Die Transformation des Planungsrechts schreitet weiter voran: Nach dem Bau-Turbo will der Bund mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts nun das sogenannte „BauGB-Upgrade“ auf den Weg bringen. Grundlegende Ziele der umfangreichen Anpassungen liegen in der Beschleunigung und Digitalisierung des Bauplanungsrechts; daneben soll vor allem der Wohnungsbau eine weitergehende Priorisierung erfahren, um den bestehenden Wohnraummangel künftig noch effektiver bekämpfen zu können.

 

Die Kerninhalte im Kurzüberblick

Beabsichtigt ist eine umfassende Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens durch Vorgabe eines bundesweit verbindlichen Standards. Daneben soll das Verfahren insgesamt gestrafft und an konkrete Fristen gebunden werden; in der Regel soll ein Bauleitplan künftig innerhalb von zwei Jahren beschlossen sein. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist nur noch bei Bedarf vorgesehen und auch eine erneute Beteiligung wird nicht mehr bei jeder Änderung des Planentwurfs erforderlich. Zudem soll eine Präklusionsregelung eingeführt werden, um das verspätete Einbringen rechtlicher Einwände und somit eine gezielte Verzögerung der Bauleitplanung zu unterbinden.

 

Des Weiteren erfolgt – ergänzend zum Bau-Turbo – eine rechtliche Priorisierung zugunsten des Wohnungsbaus: In Bebauungsplanverfahren, die zur Deckung eines dringenden Wohnbedarfs erfolgen, soll der Wohnungsbau künftig in der Abwägungsentscheidung als überragendes öffentliches Interesse verstärkt Beachtung finden. Auch im Naturschutzrecht will man Konflikte durch eine gesetzliche Vorrangregelung im Interesse des Wohnungsbaus entschärfen. Zusätzlich sollen Umweltprüfungen vereinfacht werden, die bislang regelmäßig einen erheblichen Zeitaufwand verursacht haben. Vertiefte Prüfungen sind danach künftig nur noch durchzuführen, wenn sie auch tatsächlich erforderlich sind; im Übrigen findet die sogenannte strategische Umweltprüfung Anwendung.

 

Der Entwurf des Bundeskabinetts wird nun im Bundestag beraten, sodass abzuwarten bleibt, ob die Neuerungen auch tatsächlich verabschiedet werden.

 

Bau-Turbo und BauGB-Upgrade als Erfolgskonzept?

Die ersten Praxiserfahrungen mit dem Bau-Turbo zeigen: Bei proaktiver Anwendung der Neuregelungen kann erheblicher Zeitaufwand eingespart werden – insbesondere, wenn hierdurch von einem aufwändigen Bauleitplanverfahren abgesehen werden kann. Ist ein Bebauungsplanverfahren hingegen weiterhin unumgänglich, könnte das „Upgrade“ zum BauGB für die notwendige Verfahrensbeschleunigung sorgen, um den planungsrechtlichen Boden für dringend benötigte Wohnbauprojekte in Deutschland zu bereiten.

Frau Kluger
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