Die Hinweisgebermeldestelle nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen. Es ist ein wichtiges Element guter Unternehmensführung.
Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für die ROTTHEGE Partnerschaftsgesellschaft mbB hohe Priorität. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, haben wir die Hinweisgebermeldestelle eingerichtet. Es ermöglicht Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern, Regelverstöße zu melden. So wird die ROTTHEGE Partnerschaftsgesellschaft mbB auf mögliche Risiken aufmerksam, kann Schaden vom Unternehmen, seinen Beschäftigten und Dritten abwenden sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen schützen.
Zu Regelverstößen mit hohen Risiken gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften. Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.
Die ROTTHEGE Partnerschaftsgesellschaft mbB ermutigt alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die Regelverstöße im Zusammenhang mit der ROTTHEGE Partnerschaftsgesellschaft mbB beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an das Hinweisgebersystem zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.
Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt. Dabei wird die Vertraulichkeit ihrer Aussagen gewährleistet. Auch Beschäftigte, die das Gefühl haben, aufgrund ihrer Meldung eines Verstoßes Nachteile erlitten zu haben, werden durch die Hinweisgebermeldestelle geschützt. Die Diskriminierung oder Einschüchterung von Beschäftigten, weil sie einen Verstoß gemeldet haben, stellt einen Verstoß gegen unsere Verhaltensrichtlinie dar und zieht arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nach sich.
Hinweisgeber können sich auch anonym an das Hinweisgebersystem wenden, insofern es die nationale Gesetzgebung zulässt. Gleichzeitig ist es für das System sehr hilfreich, wenn Hinweisgeber kontaktierbar sind (z. B. über eine anonyme E-Mail-Adresse), damit ihnen Fragen gestellt werden können, die für die Untersuchung förderlich sein könnten. Wenn ein Hinweisgeber seine Identität offenlegt, aber wünscht, dass sie nicht an andere Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben wird, wird dieser Bitte entsprochen.
Falls Sie konkrete Hinweise auf Regelverstöße mit hohem Risiko im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der ROTTHEGE Partnerschaftsgesellschaft mbB haben, können Sie sich unter folgenden Meldewegen an die Hinweisgebermeldestelle wenden:
Persönlich/Vertraulich
ROTTHEGE Partnerschaftsgesellschaft mbB
z.Hd. Maria Frederick
Breite Straße 28
40213 Düsseldorf
Das Meldeformular können Sie nutzen, um Hinweise auf Verstöße mit hohem Risiko – auf Wunsch auch anonym – an die Hinweisgebermeldestelle zu senden.
Bei der Nutzung sind länderspezifisch unterschiedliche rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Sofern es die lokalen rechtlichen Anforderungen zulassen, sind anonyme Hinweise möglich. Ihnen wird gleichermaßen nachgegangen, wenn sie für Regelverstöße konkrete Anhaltspunkte enthalten. Dabei können Hinweise in allen Sprachen eingereicht werden. Bei Bedarf wird eine Übersetzung beauftragt.
Sofern Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit (spätestens nach sieben Tagen) eine Eingangsbestätigung mit einer Beschreibung der weiteren Vorgehensweise und Zeitleiste bei der Meldebearbeitung.