Dr. Lars Kölling
Dr. Lars Kölling
Rechtsanwalt und Partner
Vita
Studium an der Universität Bielefeld
2001 – 2003 Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf
Seit 2003 ROTTHEGE (Partner)
Tätigkeitsschwerpunkte
- Immobilientransaktionen (Einkaufs- und Fachmarktzentren, Hotels, Wohnen, Büros)
- Beratung bei Projektentwicklungen (Einkaufs- und Fachmarktzentren, Hotels, Wohnen, Büros)
- Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen (Einzelhandel, Hotelpacht-/-managementverträge, Büros)
- Joint-Venture-Verträge, Private Equity und Mezzanine-Kapital bei Projektentwicklungen
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Auszeichnungen
- Top-Anwalt für Immobilienrecht 2023 – WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2023
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2022: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
- Top-Anwalt für Immobilienrecht 2022 – WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2022
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2021: Auszeichnung „ANWALT DES JAHRES“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
- Top-Anwalt für Immobilienrecht 2021 – WirtschaftsWoche Top-Kanzleien (Ausgabe vom 22.01.2021)
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2020: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2019: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2018: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2017: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
Publikationen
Immobilien-Zeitung
- Eine fehlende Anlage kippt die Schriftform des Mietvertrags, in: Immobilien-Zeitung 44/2022
- Unklare Vertretungsverhältnisse führen zu Schriftformverstoß, in: Immobilien-Zeitung 34/2022
- Pläne für Baumaßnahmen gehören zum Mietvertrag, in: Immobilien-Zeitung 24/2022
- Unklare Abrede über Umbauten führt zum Schriftformverstoß, in: Immobilien-Zeitung 14/2022
- Kauf bricht Miete, wenn der Verkäufer nicht Vermieter ist, in: Immobilien-Zeitung 4/2022
- Bei einer Verlängerungsoption gilt ganz oder gar nicht, in: Immobilien-Zeitung 44/2021
- Ungenaue Formulierung begründet keinen Schriftformverstoß, in: Immobilien-Zeitung 34/2021
- Platzt der Übergabetermin, kann der Mieter zurücktreten, in: Immobilien-Zeitung 24/2021
- Ist der Untermieter unbekannt, kann das zur Kündigung führen, in: Immobilien-Zeitung 14/2021
- Nicht jeder Schriftformverstoß berechtigt zur Kündigung, in: Immobilien-Zeitung 4/2021
- Um- und Ausbauten müssen schriftlich vereinbart werden, in: Immobilien-Zeitung 44/2020
- Eine unklar formulierte Klausel rechtfertigt keine Kündigung, in: Immobilien-Zeitung 34/2020
- Recht zur Mietminderung kann per AGB ausgeschlossen werden, in: Immobilien-Zeitung 24/2020
- Die Pflicht zur Abstandszahlung verbleibt beim Verkäufer, in: Immobilien-Zeitung 14/2020
- Mietvertrag und Nachtrag müssen erkennbar zusammengehören, in: Immobilien-Zeitung 04/2020
- Keine Pflicht zur Endrenovierung per AGB-Klausel, in: Immobilien-Zeitung 44/2019
- Beim Gewerbemietvertrag darf einer für alle unterzeichnen, in: Immobilien-Zeitung 34/2019
- Eine ungenaue Beschreibung kippt nicht zwingend die Schriftform, in: Immobilien-Zeitung 24/2019
- Schriftformverstoß, wenn „im Auftrag“ unterschrieben wird, in: Immobilien-Zeitung 14/2019
- Umlagefähige Betriebskosten müssen eindeutig vereinbart sein, in: Immobilien-Zeitung 04/2019
- Auf dem Mietvertrag wahrt der Firmenstempel die Schriftform, in: Immobilien-Zeitung 42/2018
- Mietvertrag kann auch per Fax verlängert werden, in: Immobilien-Zeitung 32/2018
- Unterschrift unter die Urkunde des Vertragspartners genügt, in: Immobilien-Zeitung 22/2018
- Ein Optionsrecht muss nicht schriftlich ausgeübt werden, in: Immobilien-Zeitung 12/2018
- Öffnungszeiten: Mieter muss sich nach der Mehrheit richten, in: Immobilien-Zeitung 01-02/2018
- Klausel über Nebenkostenpauschale kann unwirksam sein in: Immobilien-Zeitung 44/2017
- Eine Betriebspflicht ist keine Offenhaltungspflicht in: Immobilien-Zeitung 34/2017
- Mieter muss Schriftformverstoß nicht heilen in: Immobilien-Zeitung 24/2017
- Änderung des Mietzwecks macht Kündigung möglich in: Immobilien-Zeitung 14/2017
- Treuwidrige Kündigung wegen Schriftformheilungsklausel in: Immobilien-Zeitung 04/2017
IMR Immobilien- und Mietrecht / IBR Immobilien- & Baurecht
- Pandemie-bedingte Schließung eines Gewerbebetriebs im Lockdown ist kein Fall der Unmöglichkeit!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2023
- Gehören Notrufendgeräte zur Haustechnik?, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2022
- Vermieterpfandrecht umfasst auch die Kaution!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2022, 375
- Vermieterpfandrecht umfasst im Gewerberaummietrecht auch den Kautionsanspruch! in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2022, 144
- Mietanpassung im „Corona-Lockdown“ nur bei Existenzgefährdung!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2021, 243
- Außerordentliche Kündigung aufgrund NS-Vergleichs in sozialen Medien ist wirksam!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2021, 160
- Gilt Optierung zur Umsatzsteuer auch für die Nebenkosten?, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2021, 66
- Eine vermieterseitige Kündigung trotz § 112 Nr. 1 InsO ist nichtig!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2021, 459
- KG – Kündigung bedarf bei Kenntnis der Bevollmächtigung keiner Beifügung einer Originalvollmacht!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2020, 240
- OLG Stuttgart – Auch ein zeitlich unbegrenztes Vormietrecht ist in einem Formularmietvertrag wirksam, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2020, 112
- OLG Koblenz – Präsenz-Apotheke muss auch präsent sein!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2019, 459
- OLG Brandenburg – Verpächter haftet bei behördlicher Nutzungsuntersagungsverfügung!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2019, 281
- OLG Hamm – Abriss und Neuerrichtung des Mietobjekts sind keine Investitionen in das Mietobjekt!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2018, 1087
- AG Köln – Kosten für Gutachten über die Miethöhe sind von Mieter und Vermieter hälftig zu tragen!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2018, 1066
- OLG Frankfurt – Unberechtigte Mietkündigung kann Aufhebungsvereinbarung begründen!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2018, 244
- OLG Düsseldorf – Kosten zur Drittanmietung entfallen = ersparte Aufwendungen!, in IMR Immobilien- und Mietrecht 2017, 363
- KG – Individualabrede geht einer qualifizierten Schriftformklausel vor!, in IMR Immobilien- und Mietrecht 2016, 285
- OLG Frankfurt – Mietvertrag schützt auch den Betreiber!, in IMR Immobilien- und Mietrecht 2016, 195
- OLG Frankfurt – Übertragung von „Sämtlichen Wartungskosten“ in AGB eines Gewerberaummietvertrags, in IMR Immobilien- und Mietrecht 2016, 74
- KG – Wirksame Einschränkung des Minderungsrechts des Mieters im Gewerberaummietvertrag, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2016, 15
Sonstige Veröffentlichungen
- Abwicklung von Gewerbemietverträgen: Eine gute Vertragskultur im Vorfeld schützt vor Konflikten im Nachhinein, in: AIZ – Das Immobilienmagazin 12/2013, 50-51
- Kölling, Mehr Rechte für Vermieter, in: Das Techem Magazin – Business Journal, November 2005, 21
- Kölling, Gestaltungsspielräume und Anlegerschutz in der kapitalistischen KGaA, 2005
Mitgliedschaften
- Ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IMR (Immobilienverwaltung & Recht)
- Mitgründer und Organisator des 1. Düsseldorfer-Immobilien-Lauftreffs
- Mitinitiator des EXPOLAUFS MÜNCHEN