Dr. Lars Kölling
Dr. Lars Kölling
Rechtsanwalt und Partner
Dr. Lars Kölling berät mit über 20 Jahren intensiver Erfahrung Projektentwickler, Investoren und Asset Manager etc. bei Immobilienprojekten. Sein Beratungsschwerpunkt sind Projektentwicklungen und Immobilientransaktionen, insbesondere mit Fokus auf Büros, Einkaufs- und Fachmarktzentren, Hotels und Wohnen. Insbesondere in seinem Spezialbereich „Hotels“ gilt er aufgrund seines Fachwissens als einer der führenden Berater in Deutschland, sowohl auf Betreiber- als auch auf Entwicklerseite. Darüber hinaus deckt er alle Facetten des gewerblichen Mietrechts und damit des Legal Asset Management ab. Seine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte sind die Gestaltung von Joint-Venture-Verträgen, Finanzierungsverträgen und Mezzanine-Kapitalbeteiligungen mit Immobilienbezug.
Dr. Kölling wird seit Jahren als einer besten Anwälte Deutschlands im Immobilienrecht ausgezeichnet, u. a. vom Handelsblatt/Best Lawyers, von der WirtschaftsWoche und von Legal 500.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Immobilientransaktionen (Einkaufs- und Fachmarktzentren, Hotels, Wohnen, Büros)
- Beratung bei Projektentwicklungen (Einkaufs- und Fachmarktzentren, Hotels, Wohnen, Büros)
- Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen (Einzelhandel, Hotelpacht-/-managementverträge, Büros)
- Joint-Venture-Verträge, Private Equity und Mezzanine-Kapital bei Projektentwicklungen
Studium an der Universität Bielefeld
2001 – 2003 Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf
Seit 2003 ROTTHEGE (Partner)
- Deutsch
- Englisch
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2023: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
- Top-Anwalt für Immobilienrecht 2023 – WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2023
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2022: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
- Top-Anwalt für Immobilienrecht 2022 – WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2022
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2021: Auszeichnung „ANWALT DES JAHRES“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
- Top-Anwalt für Immobilienrecht 2021 – WirtschaftsWoche Top-Kanzleien (Ausgabe vom 22.01.2021)
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2020: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2019: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2018: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2017: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht
- Herausforderung für den Aufsichtsrat: Herabsetzung von Vorstandsbezügen in Zeiten der Krise, in: NZG 2003, 465
- Ausgewählte Rechtsfragen zur eingetragenen Genossenschaft (e. G.) im Liquidationsstadium., in: NZG 2001, 455
- Namensaktien im Wandel der Zeit – „NaStraG”, in: NZG 2000, 631
- Der qualifizierte faktische GmbH-Konzern, in: NZG 2000, 8
Zeitschrift für Sport und Recht
Immobilien-Zeitung
- Unklare Optionsregel berechtigt zur Kündigung des Mietvertrags, in: Immobilien-Zeitung 44/2023
- Absenken der Nebenkosten ist schriftlich zu vereinbaren, in: Immobilien-Zeitung 24/2023
- Pacht für Ballettschule ist auch im Lockdown zu zahlen, in: Immobilien-Zeitung 14/2023
- Versäumt der Mieter die Frist, verliert er sein Optionsrecht, in: Immobilien-Zeitung 4/2023
- Eine fehlende Anlage kippt die Schriftform des Mietvertrags, in: Immobilien-Zeitung 44/2022
- Unklare Vertretungsverhältnisse führen zu Schriftformverstoß, in: Immobilien-Zeitung 34/2022
- Pläne für Baumaßnahmen gehören zum Mietvertrag, in: Immobilien-Zeitung 24/2022
- Unklare Abrede über Umbauten führt zum Schriftformverstoß, in: Immobilien-Zeitung 14/2022
- Kauf bricht Miete, wenn der Verkäufer nicht Vermieter ist, in: Immobilien-Zeitung 4/2022
- Bei einer Verlängerungsoption gilt ganz oder gar nicht, in: Immobilien-Zeitung 44/2021
- Ungenaue Formulierung begründet keinen Schriftformverstoß, in: Immobilien-Zeitung 34/2021
- Platzt der Übergabetermin, kann der Mieter zurücktreten, in: Immobilien-Zeitung 24/2021
- Ist der Untermieter unbekannt, kann das zur Kündigung führen, in: Immobilien-Zeitung 14/2021
- Nicht jeder Schriftformverstoß berechtigt zur Kündigung, in: Immobilien-Zeitung 4/2021
- Um- und Ausbauten müssen schriftlich vereinbart werden, in: Immobilien-Zeitung 44/2020
- Eine unklar formulierte Klausel rechtfertigt keine Kündigung, in: Immobilien-Zeitung 34/2020
- Recht zur Mietminderung kann per AGB ausgeschlossen werden, in: Immobilien-Zeitung 24/2020
- Die Pflicht zur Abstandszahlung verbleibt beim Verkäufer, in: Immobilien-Zeitung 14/2020
- Mietvertrag und Nachtrag müssen erkennbar zusammengehören, in: Immobilien-Zeitung 04/2020
- Keine Pflicht zur Endrenovierung per AGB-Klausel, in: Immobilien-Zeitung 44/2019
- Beim Gewerbemietvertrag darf einer für alle unterzeichnen, in: Immobilien-Zeitung 34/2019
- Eine ungenaue Beschreibung kippt nicht zwingend die Schriftform, in: Immobilien-Zeitung 24/2019
- Schriftformverstoß, wenn „im Auftrag“ unterschrieben wird, in: Immobilien-Zeitung 14/2019
- Umlagefähige Betriebskosten müssen eindeutig vereinbart sein, in: Immobilien-Zeitung 04/2019
- Auf dem Mietvertrag wahrt der Firmenstempel die Schriftform, in: Immobilien-Zeitung 42/2018
- Mietvertrag kann auch per Fax verlängert werden, in: Immobilien-Zeitung 32/2018
- Unterschrift unter die Urkunde des Vertragspartners genügt, in: Immobilien-Zeitung 22/2018
- Ein Optionsrecht muss nicht schriftlich ausgeübt werden, in: Immobilien-Zeitung 12/2018
- Öffnungszeiten: Mieter muss sich nach der Mehrheit richten, in: Immobilien-Zeitung 01-02/2018
- Klausel über Nebenkostenpauschale kann unwirksam sein in: Immobilien-Zeitung 44/2017
- Eine Betriebspflicht ist keine Offenhaltungspflicht in: Immobilien-Zeitung 34/2017
- Mieter muss Schriftformverstoß nicht heilen in: Immobilien-Zeitung 24/2017
- Änderung des Mietzwecks macht Kündigung möglich in: Immobilien-Zeitung 14/2017
- Treuwidrige Kündigung wegen Schriftformheilungsklausel in: Immobilien-Zeitung 04/2017
IMR Immobilien- und Mietrecht / IBR Immobilien- & Baurecht
- Ordentliche Kündigung eines unbefristeten Gewerberaummietvertrags nur bei grober Unbilligkeit rechtsmissbräuchlich!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2023
- Pandemie-bedingte Schließung eines Gewerbebetriebs im Lockdown ist kein Fall der Unmöglichkeit!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2023
- Gehören Notrufendgeräte zur Haustechnik?, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2022
- Vermieterpfandrecht umfasst auch die Kaution!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2022, 375
- Vermieterpfandrecht umfasst im Gewerberaummietrecht auch den Kautionsanspruch! in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2022, 144
- Mietanpassung im „Corona-Lockdown“ nur bei Existenzgefährdung!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2021, 243
- Außerordentliche Kündigung aufgrund NS-Vergleichs in sozialen Medien ist wirksam!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2021, 160
- Gilt Optierung zur Umsatzsteuer auch für die Nebenkosten?, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2021, 66
- Eine vermieterseitige Kündigung trotz § 112 Nr. 1 InsO ist nichtig!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2021, 459
- KG – Kündigung bedarf bei Kenntnis der Bevollmächtigung keiner Beifügung einer Originalvollmacht!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2020, 240
- OLG Stuttgart – Auch ein zeitlich unbegrenztes Vormietrecht ist in einem Formularmietvertrag wirksam, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2020, 112
- OLG Koblenz – Präsenz-Apotheke muss auch präsent sein!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2019, 459
- OLG Brandenburg – Verpächter haftet bei behördlicher Nutzungsuntersagungsverfügung!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2019, 281
- OLG Hamm – Abriss und Neuerrichtung des Mietobjekts sind keine Investitionen in das Mietobjekt!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2018, 1087
- AG Köln – Kosten für Gutachten über die Miethöhe sind von Mieter und Vermieter hälftig zu tragen!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2018, 1066
- OLG Frankfurt – Unberechtigte Mietkündigung kann Aufhebungsvereinbarung begründen!, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2018, 244
- OLG Düsseldorf – Kosten zur Drittanmietung entfallen = ersparte Aufwendungen!, in IMR Immobilien- und Mietrecht 2017, 363
- KG – Individualabrede geht einer qualifizierten Schriftformklausel vor!, in IMR Immobilien- und Mietrecht 2016, 285
- OLG Frankfurt – Mietvertrag schützt auch den Betreiber!, in IMR Immobilien- und Mietrecht 2016, 195
- OLG Frankfurt – Übertragung von „Sämtlichen Wartungskosten“ in AGB eines Gewerberaummietvertrags, in IMR Immobilien- und Mietrecht 2016, 74
- KG – Wirksame Einschränkung des Minderungsrechts des Mieters im Gewerberaummietvertrag, in: IMR Immobilien- und Mietrecht 2016, 15
Sonstige Veröffentlichungen
- Abwicklung von Gewerbemietverträgen: Eine gute Vertragskultur im Vorfeld schützt vor Konflikten im Nachhinein, in: AIZ – Das Immobilienmagazin 12/2013, 50-51
- Kölling, Mehr Rechte für Vermieter, in: Das Techem Magazin – Business Journal, November 2005, 21
- Kölling, Gestaltungsspielräume und Anlegerschutz in der kapitalistischen KGaA, 2005
- Ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IMR (Immobilienverwaltung & Recht)
- Mitgründer und Organisator des 1. Düsseldorfer-Immobilien-Lauftreffs
- Mitinitiator des EXPOLAUFS MÜNCHEN