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31.03.2023

Annahmeverzug trotz Beschäftigungs-
angebot nach fristloser Kündigung

 

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet dem Arbeitnehmer aber gleichzeitig „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist (BAG, Urt. v. 29.03.2023, 5 AZR 255/22).

 

Ein Arbeitnehmer machte nach gewonnenem Kündigungsschutzprozess gegen eine fristlose Kündigung rückständige Gehälter wegen Annahmeverzug geltend. Die Arbeitgeberin wandte ein, dass sie dem Arbeitnehmer eine Prozessbeschäftigung angeboten hatte, die er nicht angenommen habe. Diese Verdienstmöglichkeit müsse er sich anrechnen lassen.

 

Das BAG war der Auffassung, dass der potentielle Verdienst nicht anzurechnen sei. Weil die Arbeitgeberin selbst davon ausging, eine Weiterbeschäftigung sei nicht zuzumuten, spreche eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Angebot zu einer Prozessbeschäftigung nicht ernst gemeint gewesen sei.

 

Sie haben Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen? Das Arbeitsrechts-Team von ROTTHEGE hilft Ihnen gerne weiter. Kontakt: essen@rotthege.com

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