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21.02.2023

Entgeltgleichheit für Männer und Frauen wegen Diskriminierung

 

Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt bezahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt (BAG, Urt. v. 16.02.2023, 8 AZR 450/21).

 

Eine Vertriebsmitarbeiterin erhielt ein deutlich geringeres Grundentgelt als ein männlicher Vertriebsmitarbeiter. Der Arbeitgeber begründete dies damit, dass dieser besser verhandelt habe. Die Mitarbeiterin klagte auf Grund einer Benachteiligung auf Zahlung der Differenz.

 

Das BAG sah in der unterschiedlichen Vergütung eine Geschlechterbenachteiligung. Die Mitarbeiterin habe Anspruch auf das gleiche Grundentgelt wie ihr männlicher Kollege. Der Umstand, dass sie für die gleiche Arbeit ein niedrigeres Grundentgelt erhalte, begründe die Vermutung nach § 22 AGG, dass die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts erfolgt ist. Dem Arbeitgeber sei es nicht gelungen, diese Vermutung zu widerlegen.

 

Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/…/entgeltgleichhei…/

 

Sie haben Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen? Das Arbeitsrechts-Team von ROTTHEGE hilft Ihnen gerne weiter. Kontakt: essen@rotthege.com

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