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10.11.2022

Temporäre Lockerung der Insolvenz­antragspflicht zur Abmilderung der Energie- und Rohstoffkrise

 

Am 09. November 2022 ist das Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) in Kraft getreten. Hierdurch sollen Unternehmen, die aufgrund der Energie- bzw. Rohstoffkrise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, vor einer übereilten Insolvenzantragsstellung geschützt werden.

 

Wesentliche Regelungsinhalte des SanInsKG sind die Verlängerung der (Höchst-)Frist zur Stellung eines Insolvenzantrages wegen Überschuldung (§ 19 InsO) von zuvor sechs auf nunmehr acht Wochen sowie die Verkürzung des Zeitraums, für den eine sog. positive Fortführungsprognose des Unternehmens gegeben sein muss (§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO), von ursprünglich zwölf auf vier Monate. Unternehmen sollen durch diese Lockerungen Zeit gewinnen, Krisenursachen effektiv zu analysieren und zielgerichtete Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Aufgrund des verkürzten Prognosezeitraums ist eine Durchfinanzierung für vier Monate ausreichend. Durch die Verkürzung des Prognosezeitraums sollen Planungsunsicherheiten, die aus der fortdauernden Energie- und Rohstoffkrise resultieren, zugunsten der betroffenen Unternehmen abgemildert werden. Die durch das SanInsKG in Kraft getretenen Erleichterungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2023.

 

Im Gegensatz zu den insolvenzrechtlichen Erleichterungen während der Corona-Pandemie nach Maßgabe des COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetzes (COVInsAG) bleibt die Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) unverändert. Auch ändert die Neuregelung nichts daran, dass Insolvenzanträge weiterhin grundsätzlich ohne schuldhaftes Zögern zu stellen sind (§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO). Wenn also bereits zu einem früheren Zeitpunkt feststeht, dass eine nachhaltige Beseitigung der Überschuldung nicht zu erwarten ist, darf die Höchstfrist nicht ausgeschöpft werden.

 

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich gern an unseren Partner Dr. Andreas Töller.

Dr. Andreas Töller - Rechtsanwalt und Partner

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