08.09.2022
Wegfall Abzinsungsgebot unverzinslicher Gesellschafterdarlehen
Die Regelung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG, nach der unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten abzuzinsen sind, ist aufgehoben.
Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2023. In der Praxis war diese Vorschrift vor allem bei Gesellschafterdarlehensverbindlichkeiten relevant. Im Rahmen von Betriebsprüfungen wurden seitens der Finanzbehörde temporäre erhebliche Mehrergebnisse erzielt. Dies vor dem Hintergrund des zugrunde liegenden Rechnungszinsfußes in Höhe von 5,5%. Der Verzicht auf das Abzinsungsgebot kann auf Antrag auch für frühere Geschäftsjahre erfolgen.