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08.09.2022

Wegfall Abzinsungsgebot unverzinslicher Gesellschafter­darlehen

 

Die Regelung gem. ยง 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG, nach der unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten abzuzinsen sind, ist aufgehoben.

 

Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2023. In der Praxis war diese Vorschrift vor allem bei Gesellschafterdarlehensverbindlichkeiten relevant. Im Rahmen von Betriebsprรผfungen wurden seitens der Finanzbehรถrde temporรคreย erhebliche Mehrergebnisse erzielt. Dies vor dem Hintergrund des zugrunde liegenden RechnungszinsfuรŸes in Hรถhe von 5,5%. Der Verzicht auf das Abzinsungsgebot kann auf Antrag auch fรผr frรผhere Geschรคftsjahre erfolgen.

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