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Gesellschaftsrecht

Die Löschung der GmbH im laufenden Steuerverfahren

 

Kevin Sebastian Wilms

 

Hat der Liquidator einer GmbH – in diesem Verfahren trägt sie den Zusatz „i. L.“ („in Liquidation“) – die Liquidation der Gesellschaft beendet und den Abschluss der Liquidation beim Handelsregister angemeldet, kann die Gesellschaft endgültig gelöscht werden. Voraussetzung für die Beendigung des Liquidationsverfahrens und somit für die Löschung ist jedoch, dass die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist.

 

Der Vermögenslosigkeit kann ein laufendes Steuerverfahren entgegenstehen. Ausstehende Steuererklärungen stehen der Löschung jedenfalls dann entgegen, wenn die Aussicht auf Steuerrückerstattungen besteht. Dies hat das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 21.05.2021 (Az. 27 W 25/21) bestätigt und hierbei auf die zuvor ergangene Rechtsprechung und die herrschende Ansicht im Schrifttum verwiesen.

 

Dem BGH lag sodann eine Rechtsfrage zur Entscheidung vor, die inhaltlich konsequent und vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit besonders zu begrüßen ist (Beschluss vom 17.05.2022, Az. II ZB 11/21): Der Liquidatorin einer GmbH wurde vom Finanzamt ein Bescheid zur Feststellung des Wertes des von ihr an der GmbH gehaltenen Anteils zum Zwecke der Schenkungsteuer zugestellt. Gegen diesen legte die Liquidatorin Einspruch ein. Die GmbH selbst wurde diesem Verfahren gem. § 360 Abs. 3 AO hinzugezogen. Gegen die Hinzuziehung hatte die GmbH ihrerseits Einspruch eingelegt. Das Finanzamt versagte seine Zustimmung zur Löschung der GmbH mit der Begründung, dass der GmbH nach ihrer Löschung die Einspruchsentscheidungen nicht mehr zugestellt werden könnten. Der BGH stellte in seinem Beschluss fest, dass das laufende Steuerverfahren keinen Bezug zum Vermögen der GmbH aufweise. Die Entgegennahme von Zustellungen reiche nicht aus, die Löschung zu verhindern, sofern Dritte zur Entgegennahme der finanzbehördlichen Entscheidung ermächtigt seien. Diese Entscheidung ist begrüßenswert, stellt sie doch noch einmal klar, dass auch laufende Steuerverfahren der Löschung einer GmbH nur dann entgegenstehen, wenn sie einen konkreten Bezug zum Vermögen der Gesellschaft aufweisen. 

Kevin Sebastian Wilms - Rechtsanwalt
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