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Newsletter I/2023

08.09.2023

EILMELDUNG:
Paradigmenwechsel im Handlungskonzept für den Wohnungsbau (HKW) in der Landeshauptstadt Düsseldorf

 

Die Landeshauptstadt Düsseldorf passt das Handlungskonzept für den Wohnungsbau (HKW) an und streicht die Vorgaben zur Schaffung des „preisgedämpften Wohnraums“.

 

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat in der gestrigen Ratssitzung mehrere Änderungen in der Wohnungsbaupolitik beschlossen und so den Weg für einen Strategiewechsel am Immobilienmarkt geebnet.

 

Der Rat beschloss eine Neufassung der Quotierungsregelung unter Aufgabe des Segments des preisgedämpften Wohnungsbaus. Der preisgedämpfte Wohnraum war von Anfang an umstritten, da es für dessen Schaffung – im Unterschied zum sozialen Wohnungsbau – keine Fördermittel gab und er durch den frei finanzierten Wohnungsbau „quer subventioniert“ werden musste. Infolgedessen wurden die Preise für frei finanzierte Neubauwohnungen in die Höhe getrieben und er stellte sich zunehmend als Realisierungshemmnis für größere Quartiersentwicklungen heraus. Die Neuregelung sieht stattdessen für private Grundstücke einen Anteil von mindestens 50 % an öffentlich gefördertem (sozialem) Wohnungsbau neben höchstens 50 % an frei finanziertem Wohnungsbau vor. Der Rat möchte so die Flexibilität gewährleisten, dass auch ein größerer Anteil an gefördertem Wohnraum realisiert werden kann, wenn es das jeweilige Projekt zulässt. Die Regelung gilt ab sofort für alle (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanverfahren, für die bisher noch kein städtebaulicher Vertrag oder Durchführungsvertrag abgeschlossen wurde.

 

Darüber hinaus beschloss der Rat eine Weiterentwicklung des Düsseldorfer Handlungskonzepts für den Wohnungsmarkt (HKW) hin zum „Düsseldorfer Baulandmodell“.

 

Das Modell soll nach dem Vorbild anderer Städte (z. B. München und Münster) als Rahmen für ein ausgewogenes Baulandangebot in den Bereichen Wohnen und Arbeiten dienen und das bisherige Handlungskonzept um zusätzliche strategische Maßnahmen ergänzen. Hierzu zählen u. a. verstärkte Bemühungen zur Aktivierung von Bauland, Liegenschaftsmaßnahmen und intensivierte Kooperationen. Neben dem Wohnungsmarkt sollen künftig insbesondere die Belange des Gewerbeimmobilienmarkts und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Sicherung bezahlbaren Wohnraums berücksichtigt werden. Zudem will sich die Landeshauptstadt Düsseldorf bei Bund und Land für einen sogenannten Förderweg „C“ neben den bisher bestehenden Förderwegen „A“ und „B“ einsetzen.

 

Außerdem einigte sich der Rat auf ein neues Konzept im Umgang mit strategisch bedeutsamen Flächen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf möchte brach liegende Flächen zum sog. Verkehrswert erwerben können und auf diesen kurzfristig dringend benötigte Wohnungsbauvorhaben realisieren. Künftig soll hierfür das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) genutzt werden. Daneben müssen Investoren mit klaren Realisierungsambitionen demnächst auch verbindlichen Regelungen zur Umsetzung zustimmen.

Bei Rückfragen sprechen Sie uns gern an.

Thomas Uebrick
Beigeordneter a.D.
Rechtsanwalt, (of Counsel)

 

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht
  • Umweltrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Vergaberecht
Thomas Uebrick - Rechtsanwalt und Counsel, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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