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Immobilienrecht

Aktuelles Gesetzesvorhaben zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung

 

Klaus Poretschkin

 

Derzeit findet das notarielle Beurkundungsverfahren papiergebunden statt. Ein aktueller Gesetzesentwurf („Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“) soll dies ändern.

 

Einführung

Bestimmte Verträge, am bekanntesten der Kaufvertrag für ein Grundstück gemäß § 311b BGB, bedürfen derzeit der notariellen Beurkundung. Diese notarielle Beurkundung muss derzeit durch Verlesung von Papier und Unterzeichnung auf Papier stattfinden, obwohl auch der Notar ein Textverarbeitungsprogramm nutzt, und die Urkunde selbst anschließend digital verwahrt wird.

 

Gesetzesvorschlag

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht Änderungen im BGB und im Beurkundungsgesetz vor. Hierdurch wird ermöglicht, auch ein digitales Dokument zu signieren.

 

Praktisch bedeutet das, dass noch beim Notar im Beurkundungstermin selbst digital Änderungen im Vertragsdokument vorgenommen werden können. Bislang müssen gegebenenfalls sogar handschriftliche erfolgte Ergänzungen im Papierdokument in ein neues, dann wieder auszudruckendes und zu verlesendes Dokument von den Beteiligten übertragen werden. Die Unterschrift der Urkunde kann anschließend entweder per qualifizierter elektronische Signatur erfolgen oder auf einem „zur elektronischen Erfassung der Unterschrift geeigneten Hilfsmittel“, also beispielsweise einem Tablet.

 

Vorausschau

Ob und in welchem Umfang aus dem Entwurf geltendes Recht wird, bleibt abzuwarten. Der aktuelle Entwurf sieht noch vor, dass der Notar auch weiter wie bislang verfahren kann. Wünschenswert wäre eine Anpassung an die im Übrigen digital laufenden Arbeitsprozesse allemal. In anderen Ländern der EU, beispielsweise Österreich, hat sich die digitale Beurkundung bereits erfolgreich durchgesetzt.

Herr Poretschkin
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