Öffentliches Baurecht
Wir beraten und vertreten in allen Fragen des öffentlichen Baurechts und des Umweltrechts einschließlich Baugenehmigungen, Abrissverfügungen, Nutzungsänderungen und umweltrechtliche Auflagen.
Als Teil des Verwaltungsrechts kann das Öffentliche Baurecht schnell zu vielschichtigen Interessenskonflikten zwischen Bauherr und Kommunal- und Landesbehörden führen. Mit weitreichender Expertise und Erfahrung betreuen wir Investoren, Projektentwickler und Fondsgesellschaften bundesweit bei komplexen Bauvorhaben.
Unsere Leistungen:
- präventive Beratung in der frühen Phase von Projektentwicklung
- Betreuung im gesamten Baugenehmigungsverfahren
- Konzeption und Durchsetzung von Bauanträgen
- Vertretung bei Nachbar- oder Interessenskonflikten