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Restrukturierung und Sanierung

 

Die rechtliche und steuerliche Beratung von Unternehmen bei der Krisenerkennung und -bewältigung zählt zu unseren Kernkompetenzen. Unser Leistungsspektrum reicht von der außergerichtlichen Sanierungsberatung bis zur Begleitung von Unternehmen innerhalb förmlicher (Eigen-)Insolvenzverfahren. Wir beraten Unternehmen und deren Gesellschafter bzw. Organe bei allen gesellschafts-, insolvenz- und steuerrechtlichen Fragestellungen zur Krisenbewältigung und finden aufgrund unseres interdisziplinären Beratungsansatzes gemeinsam optimale Lösungen.

 

Aus zahlreichen Sanierungsfällen kennen wir die typischen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen und Gestaltungsoptionen bei krisengefährdeten oder insolventen Unternehmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vermeidung einer persönlichen Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern / Vorständen in der Krise. Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen regelmäßig bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen durch Insolvenzverwalter. Aufgrund unseres interdisziplinären Teams sind wir zudem kompetenter Ansprechpartner bei der Erstellung bzw. Plausibilisierung von Liquiditäts- und Ertragsplanungsrechnungen sowie der Entwicklung und Umsetzung zukunftsfähiger Finanzierungskonzepte mit Kreditinstituten und anderen Gläubigern.

 

Zu steuerrechtlichen Zweifelsfragen bei Sanierungsmaßnahmen entwickeln wir passgenaue Lösungen. Steueroptimierte Sanierungskonzepte setzen wir gegenüber den Finanzbehörden souverän durch.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Umfassende und interdisziplinäre Beratung bei der Krisenerkennung und -bewältigung
  • Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern / Vorständen zur Vermeidung persönlicher Haftung
  • An- und Verkauf von Unternehmen in Krise und Insolvenz (Distressed M&A)
  • Vorinsolvenzliche Sanierungsberatung, auch unter Einschluss der Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens („StaRUG“)
  • Vorbereitung, Beantragung und Begleitung von (Eigen-)Insolvenzverfahren nach ESUG
  • Abwehr bzw. Verfolgung von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Beratung von Insolvenzgläubigern und Durchsetzung von Gläubigerrechten
  • Anmeldung von Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle bis zu deren gerichtlicher Feststellung
  • Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren
  • Konzeption und Plausibilisierung von Liquiditätsplanungen
  • Erarbeitung optimaler Finanzierungsmodelle mit Kreditgebern und Gläubigern
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