Corporate Housekeeping
Zunehmende regulatorische Anforderungen des Gesetzgebers haben Prüfungs-, Berichts- und Dokumentationspflichten für Geschäftsleiter und Gesellschafter zuletzt immer weiter verschärft. Hinzu tritt branchenübergreifend ein herausforderndes Konjunkturklima, das Unternehmenslenkern eine besondere Sorgfalt und vorausschauende strategische Entscheidungen abverlangt.
Um stets den Überblick über Art und Umfang bestehender gesellschafts-, handels- und insolvenzrechtlicher Pflichten zu behalten, begleiten wir Sie vertrauensvoll und hochqualifiziert im Sinne eines sog. „Corporate Housekeepings“ in folgenden Bereichen:
Gesellschaftsgründung
Die Gründung eines Unternehmens oder (internationaler) Tochtergesellschaften erfordert eine sorgfältige Analyse der Gesellschafterstruktur sowie deren Umsetzung und Dokumentation des Gründungsprozesses (Gesellschaftsvertrag, Beschlüsse, Nachweis der Kapitalaufbringung, Registeranmeldungen, Bestellung von Geschäftsführern, etc.). Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneidert rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen und können für deren Umsetzung auf eigene Vorratsgesellschaften zurückgreifen.
Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Bei der Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen ist besondere Sorgfalt auf die Einhaltung der gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Vorgaben zu legen. Dies gilt insbesondere, wenn sich potenzielle Konflikte im Gesellschafterkreis abzeichnen. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Organisation von Gesellschafter- und Hauptversammlungen als auch im Rahmen der Dokumentation und (ggf. streitigen) Umsetzung gefasster Beschlüsse.
Gesellschaftsvertrag / Satzung / Geschäftsordnungen / Joint Ventures
Der Gesellschaftsvertrag und etwaige flankierende Geschäftsordnungen für Geschäftsführer und Aufsichtsräte sind sorgfältig und passgenau unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesellschafterstruktur zu erstellen bzw. fortlaufend auf Aktualität zu prüfen. Zudem ist die Einhaltung gesellschaftsvertraglich normierter Regelungen (Zustimmungspflichten, Kündigungsbeschränkungen, Aufgaben-verteilung in Joint Venture Gesellschaften, Regelungen bzgl. des Ausscheidens von Gesellschaftern und Bestimmung von Abfindungsleistungen etc.) zu überwachen.
Monitoring insolvenzrechtlicher Pflichten und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen
Die Insolvenzordnung und einschlägige gesellschaftsrechtliche Spezialgesetze (GmbHG, AktG etc.) verpflichten die Geschäftsleiter zur fortlaufenden Überwachung und Dokumentation wesentlicher Finanzkennzahlen ihres Unternehmens. Wir erläutern Art und Umfang bestehender Pflichten und bieten Tools für eine bedarfsgerechte Dokumentation.
Sofern erforderlich, unterstützen wir Sie ferner bei der strategischen Vorbereitung und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen sowohl außerhalb als auch im Rahmen förmlicher Insolvenzverfahren.
Gesellschafterwechsel / Kapital- und Umwandlungsmaßnahmen
Gewichtige Einschnitte in das gesellschaftsrechtliche Gefüge eines Unternehmens, wie z.B. Änderungen im Gesellschafterkreis oder die Umsetzung von Kapital- bzw. Umwandlungsmaßnahmen bedürfen sorgfältiger Vorbereitung und rechtssicherer Umsetzung. Auch hier begleiten wir Sie gern mit rechtlicher und steuerlicher Expertise.