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Gesellschaftsrecht

Update: Hinweisgeberschutzgesetz im Herbst 2022 erwartet – Vorteile aus Unternehmenssicht oder nur Pflichterfüllung?

 

Dr. Barnim von den Steinen

 

Interne Hinweise auf Gesetzesverstöße und andere Missstände frühzeitig zu erkennen, kann ein Unternehmen vor Schaden bewahren und Verbesserungspotenziale offenlegen. Dass Hinweise auf Fehlentwicklungen ernst zu nehmen sind, ist u.a. im „Dieselskandal“ zutage getreten. Einer der Vorwürfe an die Unternehmensverantwortlichen lautete, Hinweisen auf Missstände nicht nachgegangen zu sein.

 

Außerdem kann sich der Hinweisgeberschutz als Element eines Compliance-Systems zur Pflege der Unternehmensreputation und als Element zeitgemäßer Personalführung eigenen.

 

Unternehmen ab 50 Beschäftigte werden künftig gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und weitere Vorkehrungen zu treffen, um Hinweisgeber („Whistleblower“) zu schützen. Größere Unternehmen müssen handeln, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Damit wird im Herbst 2022 gerechnet. Unternehmen, die nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, erhalten noch rund ein Jahr Karenzzeit zur Umsetzung der Pflichten.

 

Dementsprechend sollten Unternehmen im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes zeitnah mit den Vorbereitungen zur Einrichtung eines ordnungsgemäßen Hinweisgebersystems beginnen. Mit Blick auf die eingangs geschilderten Vorteile kann sich ein solches System aber auch für alle anderen Unternehmen als Compliance-Tool eignen.

Dr. Barnim von den Steinen - Rechtsanwalt und Partner
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