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Bau- und Architektenrecht

 

Wir betreuen Projektentwickler, Bauunternehmen und Investoren sowie geschlossene Immobilienfonds und beraten Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Gestaltung von Bauverträgen, auch im Anlagenbau.

 

Darüber hinaus sind wir mit der Abwehr und Durchsetzung von Werklohnansprüchen, Nachtragsforderungen, Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf sowie Mängelansprüchen vertraut. Hierzu zählen auch die Betreuung und Durchführung von Verfahren vor Gerichten und Schiedsgerichten.

 

Unsere Leistungen:

  • Verhandlung aller Bau- und Werkverträge
  • Vertragsgestaltung auch von komplexen Bauprojekten
  • Vertretung bei Gerichts- und Schiedsverfahren
  • Abwehr und Durchsetzung von Werklohnansprüchen, Nachtragsforderungen und Mängelansprüchen
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