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Datenschutzrecht

 

Der Datenschutz stellt mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. Etablierte und neue Prozesse müssen mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden. Dies gilt sowohl für interne als auch externe Abläufe. Dabei entstehen nicht selten Schnittstellenproblematiken zu arbeitsrechtlichen Themen, die es einheitlich zu lösen gilt.

 

ROTTHEGE unterstützt Unternehmen beim der Erstellung datenschutzkonformer Abläufe. Im Rahmen eines präventiven Ansatzes analysieren wir bestehende Datenschutzkonzepte, identifizieren Änderungs- und Optimierungsbedarf und konzipieren die für datenschutzkonformes Handeln erforderlichen Regelungswerke. Hierzu gehören u.a. die Erstellung von Datenschutzhinweisen, Auftragsverarbeitungsverträgen oder Verträgen über eine gemeinsame Verantwortlichkeit. Zudem beraten wir zur Rechtfertigung von Datenübermittlungen in Drittstatten, wie z.B. in die USA.

 

Neben der präventiven Beratung gehört auch die Verteidigung gegen eine datenschutzrechtliche Inanspruchnahme durch Privatpersonen – z.B. durch Auskunfts- oder Schadensersatzforderungen – und gegen behördliche Sanktionen zu unserem Tätigkeitsbereich.

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