Dr. André Bienek
Dr. André Bienek
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. André Bienek berät und übernimmt die Prozessführung für Unternehmen, Organe und Führungskräfte in allen Bereichen des Arbeitsrechts und an den Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Begleitung von außergerichtlichen und gerichtlichen Trennungsprozessen sowie die Vertretung von Unternehmen und Geschäftsführern in Haftungsangelegenheiten. Ein weiterer Fokus liegt in der Beratung und Vertretung zu sozialversicherungsrechtlichen Statusfragen.
Darüber hinaus begleitet Dr. André Bienek bei Unternehmenstransaktionen, insbesondere zu Fragen des Betriebsübergangs und der arbeitsrechtlichen Due Diligence. Eine weitere Expertise sind Rechtsstreitigkeiten nach M&A Transaktionen (M&A Litigation).
Im Vertragsrecht vertritt Dr. André Bienek u.a. im Bereich der Personalvermittlung und anderer provisionsabhängiger Rechtsgebiete.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Recht der Geschäftsführer, Vorstände und leitenden Angestellten
- Unternehmensinterne Ermittlungen
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Unternehmenstransaktionen
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
2010 – 2012 Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Seit 2012 ROTTHEGE
Seit 2019 Partner
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2024: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Arbeitsrecht
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2023: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Arbeitsrecht
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2022: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Arbeitsrecht
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2021: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Arbeitsrecht
- Ranking Handelsblatt und Best Lawyers 2020: Auszeichnung „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE“ im Bereich Arbeitsrecht
- Keine Sozialversicherungsfreiheit für Geschäftsführer ohne Handelsregistereintrag? (Zugleich Anmerkung zu LSG Bayern Urt. v. 6.12.2023 – L 6 BA 97/21), in: RFamU 2024, 147 ff.
- Urlaubsabgeltungsansprüche eines Fremdgeschäftsführers nach dem BUrlG (Anm. zu BAG, Urteil v. 25.7.2023, 9 AZR 43/22), in: RFamU 2024, 36 ff.
- Keine persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für gesetzlichen Mindestlohn (Anm. zu BAG, Urteil v. 30.3.2023, 8 AZR 120/22), in RFamU 2023, 413 ff.
- Arbeitszeiterfassung wird Gesetz – Der Referentenentwurf des BMAS, in: RFamU 2023, S. 252 ff., gemeinsam mit Kevin Sebastian Wilms
- Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags während fest vereinbarter Mindestlaufzeit (Anm. zu OLG Nürnberg, Urteil v. 30.03.2022, 12 U 3303/19), in: RFamU 2022, 487 ff.
- Die Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers in Familienunternehmen, in: RFamU 2022, S. 165 ff
- Wegfall der Mitteilungsfiktion im Transparenzregister – Haftungsrisiko für Familienunternehmen, in: RFamU 2022, S. 58 ff., gemeinsam mit Furkan Yalcin
- Management Letter – Haftung, Haftungsbeschränkung, Versicherung, in: M&A Review 2021, 416-420, gemeinsam mit Florian Strübig
- „Personalmanagement“ nach § 613a BGB bei Carve-out-Transaktionen im Asset-Deal, in: M&A Review 2021, 128-132
- Der GmbH-Geschäftsführer beim Unternehmenskauf – Haftung und Haftungsbeschränkung im Innenverhältnis, in: M&A Review 2021, 96-102
- Schwerpunkt-Due-Diligence: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld als Untersuchungsgegenstand in der Corona-Krise, in: M&A Review 2020, 304-308
- ROTTHEGE | WASSERMANN Unternehmenskauf bei der GmbH 2. Aufl. (2020), Co-Autor der Kapitel Arbeitsrecht und Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz
- Die Haftung des Arbeitgebers für diskriminierende Handlungen des Betriebsrats gegenüber Arbeitnehmern (Diss. 2016)
- Deutscher Anwaltsverein e.V.
- Deutscher Anwaltsverein ARGE Arbeitsrecht e.V.
- Wirtschaftsjunioren Essen e.V.
- Deutsch
- Englisch