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16.09.2026

Dr. Martin Ludgen als „TOP Anwalt“ im Immobilienrecht vom F.A.Z. Institut ausgezeichnet

 

Das F.A.Z. Institut und QuantiQuest recherchierten das zweite Jahr in Folge herausragende juristische Kompetenz und zeichneten die besten Anwältinnen und Anwälte aus. Die Studie „TOP Anwalt 2027“ macht juristische Exzellenz sichtbar und dient als wichtige Orientierungshilfe für Leserinnen und Leser bei der Wahl des passenden Anwalts. Die Basis der Studie bildet eine umfangreiche Umfrage unter Anwälten, die Fachkollegen in ihren Fachgebieten empfehlen konnten. Bei Wirtschaftsanwälten wurden zusätzlich rund 15.500 Unternehmensjuristen zu ihren Erfahrungen und Empfehlungen von Anwälten aus Wirtschaftskanzleien befragt.

 

Im Rechtsgebiet „Immobilienrecht“ wurde mit Dr. Martin Ludgen ein Partner von ROTTHEGE als „TOP Anwalt“ ausgezeichnet. Die Rangliste wurde online auf der Seite des F.A.Z. Instituts und in der Printausgabe der F.A.Z. vom 16. September 2026 veröffentlicht.

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