10.08.2022
NEUREGELUNG DES NACHWEISGESETZES – BUSSGELDANDROHUNG FÜR ARBEITGEBER
Die Neuregelung des Nachweisgesetzes ist seit dem 01.08.2022 in Kraft und stellt Arbeitgeber vor neue rechtliche und administrative Herausforderungen. Hiernach müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen. Auch Bestandsmitarbeiter haben auf Anforderung Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis.
Das Arbeitsrechts-Team von ROTTHEGE informiert über die wesentlichen Neuregelung.
Dr. André Bienek
Rechtsanwalt I Partner
Fachanwalt für Arbeitsrech
Florian Strübig
Rechtsanwalt