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Steuerrecht / Steuerstrafrecht

 

Verfahrens- und strafrechtliche Sonderberatung – Hilfe in besonderen Situationen

 

Wir beraten in allen Stadien des steuerrechtlichen Rechtsbehelfsverfahrens:

  • Beratung und Beteiligung bei Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen
  • Einsprüche gegen steuerliche Festsetzungen
  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung
  • Verfahren vor den Finanzgerichten (FG, BFH)

 

Unsere interdisziplinäre Struktur ermöglicht es uns, auch komplexe Fallgestaltungen (steuer-) rechtlich zu erfassen, verfahrensrechtlich aufzuarbeiten und umfassend zu betreuen.

 

Dies wissen nicht nur unsere unmittelbaren Mandanten zu schätzen. Zu unseren Mandanten zählen auch Steuerberater-Kollegen, die uns in bereits anhängigen Verfahren hinzuziehen. Kollegiale Zusammenarbeit und Mandatsschutz sind hier für uns selbstverständlich.

 

Neben den klassischen Rechtsbehelfen kommt der Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen mehr und mehr Bedeutung zu. Dies gilt ganz besonders, wenn die Steuerfahndung oder der Zoll in die Ermittlungen eingeschaltet werden. Mandanten und Kollegen schätzen hier unser Knowhow und die Hartnäckigkeit bei der Durchsetzung von Prüfungsergebnissen und tatsächlichen Verständigungen.

 

Im engen Kontext hierzu steht die Betreuung von Mandanten im Bereich des Steuerstrafrechts. Die verbesserten Informations- und Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden sowie die Verschärfung der Strafen hat für viele Betroffene den Bedarf nach kompetenter Beratung geweckt. Stichwort ist hier die strafbefreiende Selbstanzeige, die seit mehreren Jahren eines der zentralen Themen im Wirtschaftsrecht bzw. Steuerrecht ist.

 

Unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich und die enge Verzahnung von rechtlichem und steuerlichem Fachwissen ermöglichen uns eine optimale Beratung. Ist ein Ermittlungsverfahren bereits eingeleitet, bieten wir unseren Mandanten zuverlässigen Beistand, sei es bei Durchsuchungen oder im Rahmen des steuerstrafrechtlichen Verfahrens.

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