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17.02.2022

Widerruf der Option auch außerhalb des ursprünglichen notariellen Vertrags zulässig

 

Die Option eine an sich umsatzsteuerfreie Grundstücksveräußerung als umsatzsteuerpflichtigen Vorgang zu behandeln, muss zwingend im notariellen Grundstückskaufvertrag vorgenommen werden (§ 4 Nr. 9a UstG). Als Rechtsfolge schuldet der Käufer die Umsatzsteuer für die steuerpflichtige Grundstückslieferung des Verkäufers (§13b UStG), kann diese im Fall einer steuerpflichtigen Verwendung des Grundstücks aber gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.

 

Stellte sich die Option im Grundstückskaufvertrag im Nachhinein als wirtschaftlich nachteilig heraus, war ein Widerruf der einmal vorgenommenen Option nicht möglich. So urteilte auch in diesem Fall zunächst das Finanzgericht.Im BFH Beschluss vom 02.07.2021 wurde diese Entscheidung aber revidiert. Ein Widerruf der Option ist nunmehr auch außerhalb des ursprünglichen notariellen Vertrages zulässig.

Hilmar Thamm
Steuerberater und Partner
Fachberater für Internationales Steuerrecht

 

h.thamm@rotthege.com
T +49 201 61626-0
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Hilmar Thamm - Steuerberater und Partner, Fachberater für Internationales Steuerrecht
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